Er war jedoch im Besitz eines Fahrrades und wurde wegen seiner Alkoholisierung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er in diesem Zustand keine Fahrzeuge mehr führen darf. Er versicherte den Beamten auch, dass er sein Fahrrad lediglich schieben werde.
Wenig später jedoch, um 21:20 Uhr, begegneten die gleichen Polizisten dem alkoholisierten Kölner jedoch erneut und zwar in Höhe des Kreisverkehrs An der Gohrsmühle / Kalkstraße, wie er entgegen der vorherigen Anweisung mit seinem Fahrrad fuhr.
Er wurde gestoppt und es wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der rund 1,8 Promille ergab. Aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die durch einen angeforderten Arzt in der Polizeiwache entnommen wurde.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. (ct)
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Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle, PHK Tholl
Telefon: 02202 205 120
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