Die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro konnte von dem in Mönchengladbach lebenden Mann nicht beglichen werden, so dass die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
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