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Region: Fulda

Falschgeld - Polizei Osthessen gibt wichtige Tipps zur Erkennung

Osthessen. Sie wollen Sonntagmorgens schnell Brötchen beim Bäcker um die Ecke für das gemeinsame Familienfrühstück kaufen.
Sie bezahlen mit einem 50 Euro-Schein. Plötzlich hält die Verkäuferin den Geldschein prüfend gegen das Licht... "Diesen Geldschein kann ich nicht annehmen... Das ist sicher eine Fälschung. Ich rufe sofort die Polizei." Ein Moment der Unsicherheit: Ist der Schein echt oder möglicherweise Falschgeld?

Jedes Jahr werden eine Vielzahl von gefälschten Geldscheinen in Umlauf gebracht - dabei ist das Inverkehrbringen von 50 Euro Geldscheinen häufiger zu beobachten. Auch wenn der Anteil im Vergleich zur Gesamtmenge gering ist, kann jede Bürgerin und jeder Bürger betroffen sein.

Aktuell liegen mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Falschgeld bei der Polizei Osthessen vor. Seit Beginn 2025 wurde eine niedrig zweistellige Anzahl an Fällen im Landkreis Fulda - vor allem im Stadtgebiet Fulda - festgestellt. Ein signifikanter Anstieg der Fallzahlen zum Vorjahr ist jedoch nicht zu erkennen.

Falschgeld erkennen

Bargeld ist mit einer Vielzahl überprüfbarer Echtheitsmerkmale ausgestattet. Die sorgfältige Prüfung mehrerer Sicherheitsmerkmale kann bei der Erkennung von Falschgeld hilfreich sein. Wir weisen auf die Internetpräsenz der Bundesbank hin:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/falschgeld/falschgelderkennung/schnelltest-europa-serie-599546

Hier werden unterschiedliche Möglichkeiten vorgestellt, die Bürgerinnen und Bürgern bei der Erkennung von Falschgeld weiterhelfen. Es werden haptische sowie visuelle Sicherheitsmerkmale eines originalen Geldscheins vorgestellt. Echtes Geld kann dabei unter anderem anhand folgender Kriterien erkannt werden:

In Zweifelsfällen kann betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Weg zu einem nahegelegenen Kreditinstitut und eine dortige Überprüfung angeraten werden.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich in den Besitz von Falschgeld gelangt bin:

Grundsätzlich ist umgehend die Polizei zu kontaktieren. Falschgeld ist der Polizei zu übergeben. In keinem Fall sollte Falschgeld an andere Personen weitergegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können sich dadurch selbst nach § 147 StGB strafbar machen. Auch bei einem gutgläubigen Erwerb werden Ermittlungsverfahren zur Prüfung der Plausibilität eingeleitet.

Ricardo Krüger

Kontakt:

Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:
Telefon: 0661 / 105-0

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