Dienstagvormittag dann kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen kongolesischen Staatsangehörigen, der ebenfalls beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Bei dem 64-Jährigen wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nach ihm suchte. Im März 2024 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen gegen den im August 2023 Verurteilten ausgestellt. Da sich der Verurteilte der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro konnte auch durch den in Nordrhein-Westfalen lebenden Mann nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen nicht abgewendet werden. Auch er wurde daher durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt.
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