Aufgrund des bestehenden Haftbefehls wurde der deutsche Staatsangehörige nach Eröffnung des Haftbefehls zur weiteren Bearbeitung in die Polizeiwache verbracht.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein griffbereites Einhandmesser auf. Das Messer wurde beschlagnahmt und zur Einziehung sichergestellt.
Da der Gegenstand unter das Führungsverbot fällt, muss sich der 43-Jährige nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten.
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