Ferner führte eine Person verbotswidrig ein zugriffsbereites Reizstoffsprühgerät mit sich. Gegen einen Mann leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein, weil er einen Schlagring mit sich führte. Ziel der Kontrollen ist es, die Gefahr von Angriffen mit Waffen und Messern zu reduzieren. Grundsätzlich gilt, dass die Landespolizei an Bahnhöfen und Haltepunkten in Schleswig-Holstein anlassunabhängige Kontrollen in enger Abstimmung mit der Bundespolizei lageangepasst auch zukünftig durchführen wird.
Auf Grundlage von Verordnung und Waffengesetz darf die Landespolizei Schleswig-Holstein zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbotes im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr aus eigener Veranlassung und ohne Anlass Personen kurzzeitig anhalten, befragen und durchsuchen sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. Landes- und Bundespolizei zeigen sich mit Blick auf das Ergebnis bestätigt.
"Messer und sonstige gefährliche Gegenstände haben im öffentlichen Nah- und Fernverkehr nichts zu suchen. Mit den Kontrollen leistet die Polizei von Land und Bund einen entschiedenen Beitrag für noch mehr Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr."
Rückfragen bitte an:
Wulf Winterhoff - Pressesprecher Bundespolizeiinspektion Bad
Bramstedt
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck
Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
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