Die zuständige Behörde sprach ihm daraufhin nach eingehender Prüfung das Freizügigkeitsrecht ab und schob ihn Anfang 2025 in sein Heimatland ab. Ferner wurde ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik ausgesprochen. Gleichwohl versuchte er nun nach Deutschland einzureisen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wies die Bundespolizei den Mann in die Schweiz zurück. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG / EU) ermittelt.
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Bettina Stahl
Bundespolizeiinspektion Konstanz
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