Der Abgleich seiner Personalien im Fahndungssystem ergab, dass er bereits durch die Staatsanwaltschaft Bremerhaven zur Aufenthaltsermittlung aufgrund des unerlaubten Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschrieben war.
Der Dienstgruppenleiter der Bundespolizei Köln entschied, den Polizeibekannten vorläufig aufgrund des Diebstahls festzunehmen.
Nach erfolgreicher Haftvorführung wurde der Wohnungslose der Justizvollzugsanstalt überstellt.
In der Nacht vom 02. auf den 03. Februar erhielt die Bundespolizei einen Anruf der Ausländerbehörde. Diese bat darum, nach einem 34-Jährigen zu fahnden, da er sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalte und er noch am heutigen Tage abgeschoben werden solle. Nach kurzem Datenabgleich stellte sich heraus, dass es sich um genau den Inder handelte, der am Vortag in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden war.
So konnte er noch im Laufe des Tages den Behörden überstellt und in sein Heimatland abgeschoben werden.
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Paula Moll
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