Vor Ort erhärtete sich während der Unfallaufnahme der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol stand. Zudem war die Frau mit einem E-Bike unterwegs, das ohne Pedalieren beschleunigt. Einen Versicherungsschutz oder eine Fahrerlaubnis konnte sie nicht vorlegen. Ihr wurde auf einer Polizeiwache von einem Arzt eine Blutprobe entnommen.
Hinweis: Wer ein Fahrrad führt, begeht eine Straftat, wenn die Blutalkoholkonzentration 0,3 Promille oder mehr beträgt und Ausfallerscheinungen auftreten - zudem riskiert man die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins noch vor Ort.
Die 39-Jährige erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund einer Straßenverkehrsgefährdung.
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