Von den überprüften Lokalitäten wies lediglich ein Betrieb keinerlei Mängel auf. Die Beanstandungen reichten unter anderem von Verstößen gegen die Spielverordnung, das Hessische Gaststättengesetz, die Gewerbeverordnung, die Verpackungsverordnung (Pfand), das Nichtrauchergesetz bis hin zu mehreren Hygienemängeln und der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels.
In einem Betrieb in Bischofsheim stellten die Ordnungshüter sechs unerlaubte Geldspielautomaten sicher. Weiterhin wird nun geprüft, ob von den Verantwortlichen gegen Baurecht verstoßen wurde. Die Lokalität wurde vom Ordnungsamt geschlossen und versiegelt. Es wurde unter anderem Strafanzeige wegen Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels erstattet. Weiterhin stellten Zoll und Ordnungsamt in einem Kiosk in Kelsterbach etwa 180 Dosen Nikotin-Pouches und zwanzig E-Shishas sicher. Es wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Verpackungsverordnung bzw. gegen das Steuergesetz eingeleitet.
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