Der Deutsche wurde durch die Beamten aus der Bahn geführt und nach Ausweispapieren befragt. Diese Frage beantworte der Wohnungslose indem er sich die Hose sowie die Unterhose auszog und vor einem der Polizisten mit seinem Glied herumwedelte. Während der weiteren Anzeigenaufnahme bedrohte der Delinquent die Uniformierten zudem mit dem Tod und beschimpfte sie mehrfach. Ein Abgleich der mündlich angegeben Daten in einem polizeilichen Fahndungssystem bestätigte die Identität des 30-Jährigen. Da diese nun zweifelsfrei feststand, durfte der gebürtige Siegener seinen Weg fortsetzen. Dies tat er jedoch nicht, ohne vorher noch an das Bahnhofsgebäude in Hagen zu urinieren.
Die Bundespolizei leitete gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren ein. Hier muss er sich nun wegen Bedrohung, exhibitionistischer Handlung, Beleidigung, Erschleichens von Leistung sowie des Hausfriedensbruchs verantworten. Ein eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Rauchens und des öffentlichen Urinierens kommt ebenfalls auf den 30-Jährigen zu.
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