Gegen 17:45 Uhr nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei ihren Dienst auf, als sie in der Unteren Brinkstraße in Dortmund auf eine Jugendliche aufmerksam wurden, die um Hilfe rief. Gegenüber den Beamten gab die 14-Jährige an, dass ihre Freundin auf der gegenüberliegenden Straßenseite bedroht werde. Die Uniformierten begaben sich umgehend zu der Örtlichkeit, wo sie auf den 24-Jährigen und die 14-Jährige trafen und trennten diese voneinander. Der deutsche Staatsbürger trat den Polizisten von Beginn an respektlos und unkooperativ gegenüber. Den Aufforderungen der Beamten, sein Telefonat zu beenden und seine Hände aus seinen Taschen zu nehmen, kam er nicht nach. Als die Einsatzkräfte daraufhin seine Hand ergriffen, um diese aus der Hosentasche zu führen, wehrte der Beschuldigte sich, versuchte sich loszureißen und anschließend zu fliehen. Die Uniformierten unterbanden dies und führten den Aggressor zu Boden.
Nachdem der Mann aus Uetze (Niedersachsen) sich beruhigt hatte, wurde er hingesetzt. Daraufhin begann er jedoch erneut damit, die Polizeibeamten zu beleidigen, sprang auf und versuchte ein weiteres Mal zu flüchten. Infolgedessen wurde der 24-Jährige erneut zu Boden gebracht und gefesselt. Dabei widersetzte der Deutsche sich den Uniformierten immer wieder und sperrte sich vehement gegen die Maßnahme. Durch die Widerstandshandlung zogen sich drei der Beamte leichte Verletzungen zu, verblieben aber weiterhin dienstfähig. Auch der Beschuldigte zog sich leichte Verletzungen zu, verzichtete jedoch auf die Hinzuziehung eines Rettungswagens.
Unterdessen gaben die beiden Dortmunderinnen (14, 14) gegenüber einem weiteren Bundespolizisten an, dass der Mann sie unvermittelt beleidigt und ihnen Gewalt angedroht habe. Nach Rücksprache mit den gesetzlichen Vertretern der Deutschen, wurden sie vor Ort entlassen.
Den Beschuldigten führten die Einsatzkräfte der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Vor Ort wurde seine Identität zweifelsfrei festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,54 Promille alkoholisiert war. Zu den Tatvorwürfen wollte der 24-Jährige sich nicht äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nachdem der deutsche Staatsangehörige sich beruhigt hatte, wurde er aus den Wachräumen entlassen.
Die Bundespolizisten leiteten gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung ein.
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