Kot- und Urinreste der Schlachttiere können über die Ladefläche durch die Öffnung ungehindert in die Umwelt gelangen. Dadurch kann es auf dem Transportweg zu einer möglichen Verbreitung von Tierseuchen kommen. Der Transport von Lebendvieh im gewerblichen Güterverkehr mit geöffneten Fäkalienklappen stellt einen Verstoß dar.
Die Beamten eröffneten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Fahrer verschloss die Klappe und durfte dann weiterfahren.
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