Die Polizei stellte die Personalien des 55-jährigen Mannes fest. Es wurde bestätigt, dass er tatsächlich über keinen gültigen Fahrschein verfügte. Aus diesem Grund wurde er der Bahn verwiesen, weigerte sich jedoch auch gegenüber den Polizeikräften, endgültig auszusteigen.
Als der Mann schließlich von der Polizei an den Armen ergriffen wurde, um herausgeführt zu werden, wehrte er sich gegen die polizeilichen Maßnahmen und leistete erheblichen Widerstand.
Bei weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Aus diesem Grunde wurde er wegen der vorgenannten Straftaten vorläufig festgenommen.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,71 Promille auf. Aus diesem Grunde wurde ihm zudem eine Blutprobe entnommen.
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