Bei dem Brand wurde niemand verletzt. Derzeit wird von einem Sachschaden im niedrigen sechsstelligen Bereich ausgegangen.
Der Tatverdächtige wurde am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landau vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau einen Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung. Der Tatverdächtige wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht.
Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.
Die Brandursache und die Hintergründe der Tat sind nun Gegenstand der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
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Polizeidirektion Landau
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