Nachdem ein 31-Jähriger am 12.06.2024 während eines Einsatzes in Neupotz gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gewalttätig wurde, sie bedrohte und beleidigte, wurde er durch das Amtsgericht Kandel nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro verurteilt.
Unter Gewalt gegen Polizeibeamte verstehen wir neben dem Delikt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch sonstige Taten wie beispielsweise Bedrohung. Solche Gewalt begleitet unsere Kolleginnen und Kollegen permanent in ihrem Dienst, insbesondere bei alltäglichen Einsätzen. Das Amtsgericht Kandel setzte mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent verfolgt wird.
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Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pia Oberbeck
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