In derselben Nacht, gegen 00:50 Uhr, stoppte eine weitere Streife den 28-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Auch bei ihm wurde eine Alkoholbeeinflussung festgestellt - ein Atemalkoholtest ergab nahezu 1,1 Promille. Eine Blutentnahme wurde auch hier angeordnet, und auch in diesem Fall leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.
Am Sonntagmittag, gegen 13:30 Uhr, meldete sich ein Bewohner eines Hauses der Straße Am Stadtrand. Dieser teilte mit, dass soeben eine männliche Person mit einem E-Scooter in den Zaun seines Vorgartens gefahren und dann geflohen sei. Eine Streifenbesatzung konnte den Fahrer noch im Nahbereich deutlich alkoholisiert antreffen, ein Atemalkoholtest war nicht möglich. Zudem stellten die Beamten die fehlende Versicherung für den E-Scooter fest. Der 36-jährige Fahrer wurde für eine Blutprobe mit zur Dienststelle genommen, gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer den gleichen Regeln wie für Autofahrer unterliegt.
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