Gegen 18:55 Uhr wurde das Bundespolizeirevier in Essen durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn darüber informiert, dass sie in den Abstellgleisen des Bahnhofs Essen West zwei Männer beobachtet hatten, wie diese zwei abgestellte S-Bahnen besprühten. Als die Verdächtigen den 38-Jährigen und seinen Kollegen erblickten, sollen sie geflüchtet sein. Der Bahnmitarbeiter (38) nahm daraufhin umgehend die Verfolgung auf und soll dabei von dem 20-Jährigen mit einer Spraydose beworfen worden sein, welche den deutschen Staatsbürger (38) im Gesicht getroffen haben soll. Schließlich konnten die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn den Heranwachsenden aufhalten. Anschließend hielten die Mitarbeiter der Deutschen Bahn den Mann aus Mülheim an der Ruhr, bis zum Eintreffen der Beamten, fest. Der zweite Verdächtige flüchtete in unbekannte Richtung und konnte nicht gestellt werden. Der 38-Jährige erlitt durch den Wurf Rötungen im Gesicht, verblieb aber weiterhin dienstfähig.
Nachdem die Einsatzkräfte an der Tatörtlichkeit eintrafen und den Deutschen (20) mit den Vorwürfen konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Vor Ort fanden die Polizisten einen Rucksack sowie eine Reisetasche mit mehreren Spraydosen, jeweils einer Warnweste, einer Taschenlampe sowie Handschuhen auf und stellten diese sicher. Zudem dokumentierten sie die Beschädigungen an den zwei S-Bahnen und fertigten Lichtbilder von dem insgesamt 27 qm großem Graffiti an.
Anschließend wurde der Verdächtige der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zugeführt. In den Wachräumen fanden die Beamten das Smartphone des 20-Jährigen auf und stellten dieses, sowie seine Jacke sicher. Ein Ausweisdokument, welches Rückschlüsse auf die Identität des Heranwachsenden zulässt, fanden die Bundespolizisten jedoch nicht auf.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, wurde die Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten abgelehnt.
Zur Feststellung seiner Identität, begleiteten die Einsatzkräfte den deutschen Staatsangehörigen zu seiner Wohnanschrift, wo dieser ihnen seinen Personalausweis übergab. Ermittlungen ergaben, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Er wird sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten müssen.
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