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Region: Magdeburg

BPOL NRW: Randale im ICE und Angriff auf Bundespolizisten führt ins Gewahrsam

Am Morgen des 2. Februars stellte die Bundespolizei in Dortmund einen randalierenden Reisenden in einem ICE fest. Der Mann leistete im Anschluss Widerstand, bedrohte und beleidigte die Einsatzkräfte.
Um 00:30 Uhr wurde die Bundespolizei in Dortmund von einem Bahnmitarbeiter des ICE 100 (Mannheim - Berlin) auf eine randalierende Person aufmerksam gemacht. Der 33-Jährige hatte zuvor einen Zugbegleiter bedroht und diesen rassistisch beleidigt, aufgrund dessen wurde er von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Durch die Uniformierten konnte der Mann in einem Wagen des Schnellzuges angetroffen und aufgefordert werden, den Zug zu verlassen. Dieser und weiteren Aufforderungen kam der Magdeburger nicht nach, so dass die Polizisten ihm Zwangsmaßnahmen androhten.

Diese Androhung beantwortete der Delinquent mit einem Faustschlag in Richtung einer Beamtin. Der Reisende wurde daraufhin, um ihn aus dem Zug zu führen, an den Armen ergriffen. Hierbei leistete er erheblichen Widerstand mit Schlägen und Tritten in Richtung der drei Polizisten. Dies konnte unterbunden werden, so dass die renitente Person mittels Handfesseln fixiert und aus dem Zug geführt wurde. Zur Unterstützung zogen die Einsatzkräfte eine weitere Streife der Bundespolizei hinzu. Diese führte den Beschuldigten den Diensträumen am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Auf dem Weg dorthin leistete der Deutsche weiterhin massiven Widerstand, beleidigte und bedrohte die Beamten. Verletzt wurde durch die Tathandlung niemand.

Bei der Durchsuchung in den Gewahrsamsräumen fanden die Uniformierten in der Geldbörse des Aggressors eine geringe Menge Kokain auf. Diesen Fund beantwortet der Straffällige mit dem Zeigen eines verfassungswidrigen Kennzeichens und dem Schreien rechtsextremistischer Parolen.

Es wurde durch den Dienstgruppenleiter entschieden, den Beschuldigten zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Polizeigewahrsam zuzuführen. Ein zugezogener Polizeiarzt entschied positiv über die Gewahrsamsfähigkeit. Der Mediziner entnahm, aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums, im Zuge des Strafverfahrens eine Blutprobe.

Während der Fahrt in das Polizeigewahrsam stritt der 33-Jährige sämtliche Straftaten ab, beleidigte und bedrohte die Polizisten aber dann erneut.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedenbruchs und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ebenfalls Teil des Ermittlungsverfahrens.

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