Durch die sofortige Zahlung aller Geldbußen in Höhe von 205 Euro hätte der Gesuchte die Vollstreckung der Erzwingungshaft abwenden können.
Da er den ausstehenden Betrag jedoch auch nicht vor Ort bezahlen konnte, verhafteten die Polizisten den deutschen Staatsangehörigen und lieferten ihn für 11 Tage in eine Justizvollzuganstalt ein.
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