Besonders teuer kommt es für einen 50-jährigen Fahrzeugführer aus dem Bereich Wiesbaden. Er konnte zwar einen Führerschein vorlegen, jedoch war die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis abgelaufen. Dieser muss sich deshalb nun in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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