Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Dithmarscher den Renault bereits am Vormittag am ZOB in Marne entwendet hatte. Beim Unfall blieb er unverletzt, jedoch entstand ein Sachschaden im mittleren fünfstelligen Bereich.
Den Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs und des Verdachts auf Diebstahl. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nahmen ihn seine Eltern in Empfang.
Björn Gustke
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