Datum:

Region: Lübbecke

Polizei stoppt flüchtigen Rollerfahrer

(AB) Am Mittwochmittag hat ein Rollerfahrer versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Erst nach mehreren Abbiegemanövern gelang es der Streifenwagenbesatzung den Flüchtigen zu stellen.
Gegen 11.50 Uhr war der Streifenwagen auf dem Wiehenweg in Richtung Alsweder Straße unterwegs. Im dortigen Kreuzungsbereich fiel das Augenmerk der Beamten auf einen Roller mit falsch montiertem Kennzeichen. So entschlossen sie sich zu einer Verkehrskontrolle und gaben entsprechende Anhaltesignale. Als der Zweiradfahrer diese offensichtlich erkannte, griff er während der Fahrt nach dem Kennzeichen und löste es aus der Halterung. Im Anschluss beschleunigte er sein Gefährt und setzte die Fahrt fort.

Die Irrfahrt führte zunächst durch Gasstraße, links in den Kutscherweg, über einen Spielplatz in Richtung Westerbachstraße. Im weiteren Verlauf folgten die Polizisten dem Fahrer in Richtung Hahler Straße, in die er nach rechts abbog. Dort forderten die Beamten den Fahrer mündlich auf, anzuhalten. Anstatt der Aufforderung nachzukommen, versuchte er weiterhin, sich einer Kontrolle zu entziehen.

In der Heimstättenstraße konnte der 17-Jährige letztlich gestoppt werden. Ein durchgeführter Alkohol - und Drogenvortest verlief negativ. Jedoch stellten die Beamten bei einer Geschwindigkeitsmessung vor Ort fest, dass der Roller, anstatt die erlaubten 25 km/h, 60 Stundenkilometer auf die Straße bringt.

Ermittlungen ergaben, dass der aus Lübbecke stammende nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Weil sich den Beamten der Verdacht ergab, dass an dem Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, stellte man es sicher.

Der Jugendliche wurde zur Polizeiwache nach Lübbecke gebracht, wo er nach Abschluss der Maßnahmen an einen Erziehungsberechtigten übergeben wurde.

Auf ihn wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotenem Kraftfahrzeugrennen sowie Kennzeichenmissbrauch zukommen.

Auch auf den Halter des Fahrzeugs kommt eine Strafanzeige zu.

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