Seit dem ersten Antreffen in Lüneburg fiel der 30-Jährige fast täglich meist in zwei Fällen durch Hausfriedensbrüche (Aufenthalt in Wohngebäuden trotz Hausverbot), Betrugsdelikten (Essen in Lokalitäten) sowie auch bei einer Körperverletzung zum Nachteil einer Verkäuferin sowie einem tätlichen Angriff (Schlag mit der Faust) zum Nachteil einer Polizeibeamtin auf. Dabei wurde der Mann u.a. nach Verstoß gegen Platzverweise fast täglich zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Die Maßnahmen wurden jeweils engmaschig mit den entsprechenden BereitschaftsrichterInnen unter Beachtung aller rechtlichen Grundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen geprüft und umgesetzt.
Parallel wurden dem 30-Jährigen weitere Hilfsangebote, Schlafmöglichkeiten und Maßnahmen unterbreitet. Neben der fast täglichen Abstimmung mit dem Landkreis Harburg wurden polizeiintern weitere Möglichen nach Strafprozessrecht, Gefahrenabwehrrecht und PsychKG geprüft.
Der Betroffene wurde nach Ablauf der Frist heute im Rahmen der Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes in Gewahrsam genommen mit dem Ziel der Vorführung zur Abschiebungshaft. Die Prüfung erfolgt derzeit beim Amtsgericht Lüneburg.
Die Polizei betont in diesem Zusammenhang noch einmal die enge und direkte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harburg, die in den letzten sieben Tagen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Fristen eine schnellstmögliche Ingewahrsamnahme mit dem Ziel der Abschiebung möglich machten.
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