Die zwei 15-Jährigen deutschen Staatsangehörigen machten keine Angaben zu den Gründen des Mitführens der Gegenstände. Einsatzkräfte verständigten die Erziehungsberechtigten der beiden Jugendlichen.
Im Beisein eines Elternteils erfolgte bei einem der 15-Jährigen eine Durchsuchung seines im Elternhaus befindlichen Zimmers zum Auffinden der entwendeten Nothammer. Diese konnten die Einsatzkräfte im Rahmen der Durchsuchung jedoch nicht auffinden.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen die beiden 15-Jährigen ein, von denen bislang nur einer polizeibekannt ist. Zudem ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls gegen den Jugendlichen, bei dem die Beamtinnen und Beamten die abgerissenen Plomben auffanden.
Nach Abschluss der Maßnahmen entließen Einsatzkräfte die Zwei auf freien Fuß.
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