Der 43jährige und die 14 Jahre alte Beifahrerin erlitten hierbei schwere Verletzungen und wurden mittels RTW in ein Krankenhaus verbracht.
Die beiden Insassen des entgegenkommenden PKW wurden leicht verletzt. Die Insassen des Transportfahrzeuges für behinderte Menschen blieben allesamt unverletzt.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnten Hinweise auf eine Beeinflussung des Unfallverursachers durch berauschende Mittel und Alkohol erlangt werden. Weiterhin ergaben erste Ermittlungen, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Ein Gutachter wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit der Erstellung eines Spurensicherungs- und Vermeidbarkeitsgutachtens beauftragt.
Auf Grund der umfassenden Spurenlage musste die Fahrbahn für mehrere Stunden gesperrt werden.
Entsprechende Strafverfahren gegen den Unfallverursachers wurden eingeleitet.
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