Hier konnte die Identität mittels einer Überprüfung der Fingerabdrücke zweifelsfrei festgestellt werden. Der Abgleich der Daten des 32-Jährigen in den polizeilichen Systemen zeigte eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Amtsgericht Leipzig hatte bereits im Herbst letzten Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den angeblich in Leipzig Lebenden erlassen, da er wegen des Erschleichens von Leistungen rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 15,- Euro verurteilt wurde. Aufgrund dieser Verurteilung hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig ihn nun zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Einsatzkräfte eröffneten dem Mann den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Den Geldbetrag in Höhe von 2184,50 Euro (inkl. der Verfahrenskosten), zur Abwendung der Haftstrafe, konnte der Verurteilte nicht bezahlen, so dass er der Justizvollzugsanstalt in Essen zugeführt wurde.
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