Neben der Staatsanwaltschaft Köln, welche den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis suchte, hatte auch die Staatsanwaltschaft Bonn einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den Wohnungslosen erlassen. Insgesamt lag hier eine Geldstrafe von über 2500 Euro (ohne die angefallenen Verfahrenskosten) oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 116 Tagen vor.
Da der Gesuchte den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, nahmen die Beamten ihn fest und führten ihn der Justizvollzugsanstalt in Köln.
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Paula Moll
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