Fahndung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis-Neuss
Die Fahndung nach den beiden Jugendlichen kann eingestellt werden. Die Mädchen sind wohlauf und halten sich bei Familienangehörigen in Rheinland-Pfalz auf. Durch die Rücknahme der Fahndung ist der Grund für die Nutzung der Bilder entfallen. (sw/al)
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