Die Bilanzierung der Videobeobachtung im Jahr 2024 belegt klar den Erfolg: "Der Rückgang der Kriminalität in den Beobachtungsbereichen ist enorm. 22 Prozent weniger Kriminalität im Bahnhofsquartier und 26 Prozent weniger Kriminalität an der Südstraße", so Kubera. Im Bahnhofsquartier sank die Anzahl der öffentlich wahrnehmbaren Straftaten von 527 Delikten im Jahr 2023 (2022: 473) auf 409 Delikte im Jahr 2024. Damit ist etwa das Niveau der vorpandemischen Zeit erreicht. Auch an der Südstraße ist ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu verzeichnen. Waren es im Jahr 2023 noch 150 Straftaten (2022: 157 Straftaten), konnten im Jahr 2024 111 Straftaten registriert werden.
Der Polizeipräsident führt weiter aus: "Wichtig ist mir, dass diese beachtliche Entwicklung jetzt verstetigt wird. Ich bedanke mich bei allen, die dazu täglich ihren Beitrag leisten. Dazu gehört neben den Sicherheitspartnern auch die aufsuchende Sozialarbeit."
Die Videobeobachtung habe aber nicht nur messbare Erfolge gebracht, wie Kubera erläutert: "Sie hat auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung beigetragen, wie uns in den Gesprächen mit Anwohnern und Gewerbetreibenden rückgemeldet wird." Es sei weiterhin der Anspruch, die Innenstadt für Bürgerinnen und Bürger sicherer zu machen. "Eine Innenstadt gänzlich ohne Kriminalität wird es allerdings nie geben können. Aber die berechtigte Erwartung der Menschen ist es, dass wir alles tun, was getan werden kann. Und dazu zähle ich diese Form der digitalen Bestreifung von Orten, an denen Straftaten passieren."
Erstmalig startete die Videobeobachtung mit zwei Zonen im Bahnhofsquartier und an der Südstraße im April 2024. Die Ermächtigung dafür ist der § 15a Polizeigesetz NRW. Auf dieser Rechtsgrundlage darf ausschließlich die Polizei zur Verhütung von Straftaten durch offene - also für jedermann einsehbare - Videobeobachtung Daten in Form von Videobildern erheben.
Diese Befugnis ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Zum einen müssen an den videografierten Orten in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen worden sein. Zum anderen müssen die örtlichen Strukturen die Begehung von Straftaten begünstigen und sich überdies von anderen vergleichbaren Orten deutlich unterscheiden. In die Bewertung fließt unter anderem die Anzahl der festgestellten Straftaten der öffentlich wahrnehmbaren Kriminalität ein.
Bei der Entscheidung für oder wider eine Videobeobachtungszone ist letztlich entweder die Prognose ausschlaggebend, dass es dort auch künftig zu Straftaten kommen wird, oder die begründete Annahme, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden.
Die Maßnahme kann befristet auf jeweils ein Jahr angeordnet werden. Dies ist am 26. Januar 2025 für das Bahnhofsquartier einschließlich Westentor und die Südstraße geschehen. Die Behörde muss in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob diese Voraussetzungen weiter vorliegen.
Im Bereich des Bahnhofsquartiers konnten dank der Videobeobachtung mehrere Drogendelikte beobachtet und aufgeklärt werden. Auch auf der Südstraße konnten Videobeobachter in mehreren Fällen die sich anbahnenden körperlichen Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld erkennen. Die sofort entsandten Streifenwagenbesatzungen konnten überwiegend so rechtzeitig eingreifen und eine Eskalation sowie die Begehung von Straftaten verhindern. Bei einigen Straftaten konnten Videobeweise für die Strafverfahren erhoben werden. Insgesamt ist es zu 150 durch die Videobeobachtung ausgelösten Einsätzen gekommen.(hei)
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