Zum einen hatte das Amtsgericht Meiningen einen Vollstreckungsbeschluss wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung erlassen, und zum anderen wegen Diebstahls.
Die geforderten Geldstrafen beliefen sich auf etwas mehr als 2600 Euro. Diesen Betrag konnte der 35-Jährige nicht aufbringen. Ersatzweise drohte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Doch sein Arbeitgeber, ein Betreiber einer Pizzeria, beglich die Strafe und ersparte seinem Angestellten dadurch -115- Tage Freiheitsstrafe.
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