Hier konnten die Bundespolizisten ermitteln, dass der Mann seit Mai 2022 mit einem Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft gesucht wurde, da er seinerzeit gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte und vom Gericht zu einer Geldstrafe von 3000,- Euro verurteilt worden war. Da der Mann nicht gezahlt hatte und seitdem untergetaucht war, wurde er jetzt verhaftet und ihm die Chance gegeben, die Geldstrafe zu begleichen. Da er dies nicht konnte, wurde er in die JVA nach Kiel eingeliefert, in der er die nächsten 199 Tage zu verbringen hat.
Zudem leiteten die Bundespolizisten erneut ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein, da sich der 35-jährige Iraker erneut unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt.
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