Die Beiden müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten, die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden sie an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Neben einer Strafanzeige erwartet die Jugendlichen, die die verbotenen Feuerwerkskörper nach Deutschland einführten, auch eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei.
Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern !
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615-105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
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