Die Uniformierten fanden bei der Überprüfung seiner Daten heraus, dass der 28-jährige Nigerianer von der Staatsanwaltschaft Frankenthal mit einem Haftbefehl gesucht wurde, da er bereits wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt worden war. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen hätte er durch Zahlung eines Betrags von 300,00 Euro abwenden können.
Ferner verfügte der Nigerianer über keine Dokumente, die den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland legitimieren. Er hielt sich somit unerlaubt im Bundesgebiet auf.
Da er den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, überstellten die Beamten den Delinquenten dem Polizeigewahrsam in Köln.
Den Nigerianer erwarten nun Strafanzeigen aufgrund der Bedrohung, der Beleidigung sowie des unerlaubten Aufenthaltes.
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Paula Moll
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