Weitere Unterstützungskräfte brachten die Aggressorin schließlich zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin stemmte sich die deutsche Staatsbürgerin gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen zu befreien. Bei einer Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte einen Personalausweis auf und konnten so die Identität der 18-Jährigen zweifelsfrei feststellen. Ein Atemalkoholtest ergab, dass die Polizeibekannte mit 2,2 Promille stark alkoholisiert war.
Die Beamten sicherten die Videoaufnahmen der Überwachungskameras. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen die 18-Jährige ein. Die Deutsche (36) muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
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