Polizeibeamte fanden daraufhin in der Wohnung der Frau den Kadaver eines offensichtlich verhungerten Hundes. Zudem befand sich die Wohnung in einem stark verwahrlosten Zustand.
Die Mieterin konnte von den Polizeibeamten telefonisch erreicht werden.
Nach ersten Erkenntnissen war die Mieterin bereits seit mehreren Wochen nicht mehr in der Wohnung.
Eine Bekannte, die sich um den Hund gekümmert hatte, hatte den Hund in der Wohnung eingesperrt und sich dann nicht mehr um ihn gekümmert.
Es wurde eine Anzeige bezüglich der Straftat nach dem Tierschutzgesetz gefertigt.
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