Beachten Sie! Ein wichtiger Termin oder auch das Hinterlassen einer Notiz an der Windschutzscheibe berechtigen nicht zum Verlassen der Unfallörtlichkeit. Nach einem Verkehrsunfall sind Sie verpflichtet, an der Unfallstelle zu warten und/oder die Polizei zu informieren, wenn die Besitzerin oder der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort ist. Informieren Sie die Polizei und bleiben Sie bis zum Eintreffen der Beamten dort. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (REI)
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Polizei Hagen
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