Die Polizei bedankt sich für die Aufrichtigkeit und bittet den Finder oder die Finderin, sich persönlich oder telefonisch unter der Nummer 03841 203-0 im Polizeihauptrevier Wismar zu melden.
Allgemeine Hinweise der Polizei zu Fundsachen: Neben der Möglichkeit, Fundsachen bei der Polizei abzugeben, ist das örtliche Fundbüro der erste Ansprechpartner. Wer einen Fund macht und diesen an sich nimmt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch verpflichtet, den Eigentümer zu informieren. Ist der Eigentümer nicht erkennbar, muss der Fund der zuständigen Behörde gemeldet werden. Wer seinen Fund nicht meldet, sondern einfach behält, macht sich möglicherweise wegen des Verdachts der Fundunterschlagung strafbar.
Was Finder NICHT tun sollten:
Finder sollten gefundene Gegenstände nicht in sozialen Netzwerken wie Facebook oder WhatsApp posten. Die Polizei und Verbraucherschützer raten davon ab, da sich jemand fälschlicherweise als Eigentümer ausgeben könnte, was rechtliche Konsequenzen für den Finder haben kann. Zudem dürfen keine persönlichen Daten veröffentlicht werden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Es ist ratsam, den Fund direkt bei der Polizei oder dem Fundbüro zu melden, um mögliche Probleme zu vermeiden, insbesondere wenn das Fundstück mit einer Straftat in Verbindung stehen könnte.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Jessica Lerke
Telefon: 03841 203-304
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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