Die Ware wurde sichergestellt und das betroffene Bekleidungsgeschäft darüber informiert. Die Beamten recherchierten, dass gegen den Mann aus Ibbenbüren bereits ein Hausverbot für diese Filialen besteht.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und Hausfriedensbruch ein.
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