Recherchen beim ausstellenden Verkehrsbetrieb bestätigten die Annahme, dass der vorgelegte digitale Ticketnachweis nicht durch den Nutzer erworben wurde. Der 18-Jährige bestätigte anschließend, dass der Fahrschein von einem Bekannten stammt.
Die eingesetzte Streife leitete ein Strafverfahren wegen Betruges ein.
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