6 Fahrzeugführer passierten die beschrankten Bahnübergänge, obwohl schon mindestens Gelblicht der Lichtzeichenanlage angezeigt wurde. 8 Fahrzeugführer passierten eine Lichtzeichenanlage bei Rotlicht. Davon dauerte die Rotphase 6 Mal schon über eine Sekunde an. 5 Fahrzeugführer bedienten unerlaubt ihr Smartphone während der Fahrt. Darüber hinaus wurden noch diverse weitere Verstöße festgestellt.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Wartepflicht, insbesondere an Bahnübergängen und bei Rot zeigenden Lichtzeichenanlagen, sowie Ablenkung im Straßenverkehr, mit einem erheblichen Unfallrisiko einhergehen. Die Zahl der Verstöße zeigt, dass diese Maßnahmen auch in Zukunft erforderlich sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Fahrzeugführer müssen mit empflindlichen Bußgeldern rechnen. Bei den Verstößen des Rotlichtes an Bahnübergängen müssen die Fahrzeugführer zusätzlich mit mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
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