Info: Schäden durch Wildunfälle am eigenen Auto begleicht die Teil- und die Vollkaskoversicherung, manchmal jedoch nur bei Haarwild. Für eine schnelle Bearbeitung ist eine Bescheinigung über den Wildunfall hilfreich. Die kann vom Förster oder Jagdpächter stammen, aber auch von der Polizei.
++++0126827(TH)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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