Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmende am Straßenverkehr fahrtüchtig sein muss. Ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot kann verhängt werden, wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer ein Kraftfahrzeug führt und dabei einen höheren THC-Wert als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum aufweist. Höhere Strafen drohen, wenn Fahrzeugführende bspw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder infolge einer Beeinflussung von THC einen Verkehrsunfall verursachen.
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Andrea Kempin
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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