Der albanische Staatsbürger hatte sich in der Vergangenheit weder der Strafantrittsladung gestellt, noch die geforderte Summe in Höhe von 2.000,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen. Der Dortmunder konnte diese aufbringen und somit die Haftstrafe von 80 Tagen verhindern.
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