Gegen 5:20 Uhr setzte der Triebfahrzeugführer der S1 (Dortmund - Solingen) die Bundespolizei in Bochum darüber in Kenntnis, dass soeben ein junger Mann am Bahnsteig zu Gleis 7 den Gleisbereich betreten habe. Infolgedessen habe er eine Schnellbremsung einleiten müssen. Verletzt wurde durch den Vorfall niemand. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte den 17-Jährigen nicht mehr antreffen. Durch die Auswertung der Überwachungskameras konnte der syrische Staatsbürger jedoch wenig später auf dem Bahnsteig zu Gleis 3 von den Beamten gestellt werden.
Als die Uniformierten den Jungen mit dem Sachverhalt konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. In der Bundespolizeiwache am Bochumer Hauptbahnhof stellten die Uniformierten die Identität des Düsseldorfers mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass der Syrer sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache und der zuständigen Jugendeinrichtung durfte der Minderjährige seinen Weg fortsetzen. Er wird sich nun wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten müssen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter:https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html
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