Die kontrollierten Transporte fielen allerdings unter keine der Ausnahmen und eine Ausnahmegenehmigung lag auch nicht vor.
In einem Fall wurde durch einen Sattelzug Wein transportiert und in zwei Fällen wurden Messebauteile in Kleintransportern mit Anhängern transportiert.
Doch damit nicht genug: die Messebauer hatten keine Fahrtenschreiber in den Fahrzeugen verbaut, welche allerdings in diesem Fall notwendig gewesen wären. Somit wurde hier auch aus diesem Grund die weitere Fahrt untersagt.
Es folgen nun Bußgeldverfahren gegen die Fahrer sowie die dahinterstehenden Unternehmen.
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