Da der Wohnungslose bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 1.680,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Bochum zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führten ihn der Bundespolizeidienststelle am Bochumer Hauptbahnhof zu. Vor Ort wurde ihm die Möglichkeit gegeben, eine Person über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Daraufhin kontaktierte der junge Mann einen Freund, der sich dazu bereit erklärte die Geldstrafe zu entrichten. Durch die Bezahlung konnte der Kenianer einer Freiheitsstrafe von voraussichtlich 84 Tagen entgehen und anschließend die Dienststelle verlassen.
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