Nach einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die Beamtinnen und Beamten kurz Zeit später einen alkoholisierten 23-jährigen Deutschen (Atemalkoholwert: 2,91 Promille) vorläufig festnehmen. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass er durch die Staatsanwaltschaften Hamburg wegen sexueller Belästigung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung gegen den polizeibekannten deutschen Staatsangehörigen ein. Zudem sicherten die Beamtinnen und Beamten die Videoaufzeichnung der Tat. Es ist beabsichtigt, den 23-Jährigen heute einem Haftrichter zur Erwirkung eines Untersuchungshaftbefehls vorzuführen.
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