Regeln für ausländische Führerscheine in Deutschland:
Führerscheine aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind grundsätzlich nur für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland gültig. Innerhalb dieser Frist muss eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt und erworben werden, falls die Person weiterhin ein Fahrzeug führen möchte. Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Straftat dar.
Rückfragen bitte an:
Patrick Zöller
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1012
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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