Die Fahrt führte durch Emmingen und endete in der Kirchstraße, wo der Sichtkontakt zum Motorroller zunächst verloren ging. Durch eine anschließende Überprüfung an der Halteranschrift konnte der Jugendliche festgestellt werden. Eine Überprüfung ergab, dass er lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung war, die ihn nicht zum Führen eines Rollers mit der erreichten Geschwindigkeit berechtigt. Außerdem war das am Roller angebrachte Kennzeichen nicht für diesen zugelassen.
Die Beamten stellten den Motorroller zur Geschwindigkeitsmessung sicher. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis erwarten ihn Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung.
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Patrick Zöller
Polizeipräsidium Konstanz
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